Coronavirus: Ausfallentschädigungen für die familienergänzende Kinderbetreuung. Von der öffentlichen Hand betriebene Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung

24 Februar 2021
Image Coronavirus: Ausfallentschädigungen für die familienergänzende Kinderbetreuung. Von der öffentlichen Hand betriebene Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung

Am 17. Februar 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Diese sieht vor, dass die Kantone den Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, rückwirkend Ausfallentschädigungen für die entstandenen finanziellen Verluste in der Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 gewähren, gleich wie den privaten Institutionen. Die Kantone, die Ausfallentschädigungen ausrichten, erhalten vom Bund Finanzhilfen.

Die neue Bestimmung übernimmt die gleichen Rahmenbedingungen wie für die privaten Institutionen, das heisst, es gelten die gleiche Entschädigungsdauer und die gleiche Bundesbeteiligung (33 Prozent der Kosten). Wird die neue Bestimmung vom Parlament gutgeheissen, so wird sich der Bundesrat mit den Kantonen beraten und anschliessend eine Ausführungsverordnung erlassen.

Die Botschaft wird in der Frühjahrssession im Parlament behandelt.

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Nationales Konzept für die familienergänzende Bildung und Betreuung

Die Dachverbände der verschiedenen Sprachregionen - Kibesuisse, Pro Enfance, die Tessiner Vereinigung für Kinderbetreuung ATAN und die Tessiner Vereinigung für Tagesfamilienbetreuung FTFD - haben sich zusammengeschlossen, um ein „Nationales Konzept für die Bildung, Betreuung und Erziehung im Kindesalter“ (2025) herauszugeben. Dieses grundlegende Dokument bezieht sich auf die kollektive Kleinkinderbetreuung, die kollektive schulergänzende Betreuung und die Tagesbetreuung in Familien für Kinder zwischen 0 und 12 Jahren. Es stellt einen Fahrplan für ein abgestimmtes Vorgehen überall in der Schweiz und auf nationaler Ebene dar.

Dieses Konzept für die Kinderbetreuung und -erziehung hebt die von den Partnern identifizierten Gemeinsamkeiten und die Komplexität der Herausforderungen hervor, mit denen das Feld konfrontiert ist, und schlägt Lösungsansätze vor. Er richtet sich an die Akteure des Sektors und an die kantonalen und nationalen Entscheidungsinstanzen. Konkret umschreibt er den Handlungsspielraum der Stakeholder, die Professionalisierung des Erziehungspersonals sowie Qualitätsanforderungen. Auch die Finanzierung der Leistungen und die Frage der Inklusion von Kindern werden angesprochen.

Die 2022 begonnenen Diskussionen trugen dazu bei, die spezifischen sprachregionalen Kontexte zu erfassen und das gegenseitige Verständnis zu stärken. Die Prozesse führten im September 2024 auch zu einer historischen Pressekonferenz, die es ermöglichte, die Stimme der Bildung und Betreuung von Kindern vor dem Hintergrund einer gemeinsamen Grundlage zu erheben.

Das vorgeschlagene Konzept ist an den jeweiligen Kontext anzupassen, und unsere Organisationen stehen Ihnen für eventuelle Fragen oder zur Begleitung Ihrer Prozesse zur Verfügung.

Download des Konzepts für Kindererziehung und -betreuung hier.



 

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